Sollte Ihr Rechtsproblem nicht zu den aufgelisteten Gebieten gehören, freuen wir uns trotzdem über Ihre Anfrage und sind sicher, Ihnen auch in anderen Bereichen mit höchstem Qualitätsanspruch weiterhelfen zu können.

Wir beraten Sie unter anderem in folgenden Schwerpunkten:

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der am Arbeitsverhältnis unmittelbar beteiligten Personen, insbesondere der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer sind in ihrer Arbeit unselbstständig. Sie stehen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste einer anderen natürlichen oder juristischen Person (der Arbeitgeber).Dieser Person sind die Arbeitnehmer zur Arbeit nach deren vertragsgemäßen Weisungen verpflichtet. In den meisten Fällen stehen sie auch in einem wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber, der aus diesem Grund auch besondere Verpflichtungen eingeht. Anders als freiberuflich Tätige tragen Arbeitnehmer nicht das Risiko der Akquise von Aufträgen und des Verkaufs des Produkts bzw. der Dienstleistung.

 

Sie erhalten Beratung bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Problemen wie bei Kündigung, betriebsbedingter Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis, Mobbing, etc.

 

 

Strafrecht

Der Vorwurf eines Fehltrittes kommt schneller als man denkt. Wir bieten vollen Einsatz, um in Ihrer Situation mit Rechtskenntnis und Verhandlungsgeschick gemeinsam mit Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Hierzu gehört zum frühestmöglichen Zeitpunkt die sorgfältige Ermittlung der Sachlage und das gemeinsame Festlegen einer Verteidigungsstrategie. Durch die Kontaktsuche mit den zuständigen Ermittlungsbehörden kann bereits in einem frühen Verfahrensstadium der Weg für ein sachgerechtes Verhandlungsklima geebnet werden; wo es nötig ist, wird hierbei selbstverständlich der sachlich ausgetragene Streit nicht gescheut.

 

 

Mietrecht

Unsere Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Aspekte sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz.

  

 

Ehe- und Familienrecht / Erbrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

 

Vertragsrecht

Im Vertragsrecht geht es um sämtliche Fragen des Vertragsschlusses und dabei auftretende Probleme mit dem „Kleingedruckten“. Unter letzterem sind insbesondere, doch nicht allein, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verstehen. Solche vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Seite dem Vertragspartner als Teil des Vertrages vorlegt, sind auch Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherungsbranche.
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vor allem im Rahmen gerichtlicher Verfahren kontrolliert, bei denen es etwa um den Grundsatz der Transparenz und den Schutz vor überraschenden Klauseln geht. Deshalb müssen AGB auch regelmäßig überprüft und an veränderte Anforderungen der Gerichte angepasst werden!

 

 

Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren

Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es um geringere Verstöße, die nicht „bestraft”, sondern im schlechtesten Fall mit einem Bußgeld geahndet werden. Es erfolgt hier kein Schuldvorwurf, sondern nur ein Ordnungsruf, eine Art Mahnung, sich künftig rechtmäßig zu verhalten. Oft sind Ordnungswidrigkeiten fast folgenlos, wenn zum Beispiel lediglich eine Verwarnung ausgesprochen wird. Es können aber auch empfindliche Bußgelder verhängt werden.