Wenn Sie, Ihr Mann, Ihre Frau, Ihr/e Lebensgefährte/in, Partner, Kind, Freund, Bekannter oder Verwandter verhaftet wurde sollten Sie zwei Dinge beachten:
1. Sofort einen Anwalt kontaktieren
Sobald man verhaftet wurde hat man einen Anspruch
darauf einen Anwalt zu konsultieren.
2. Keinerlei Aussagen machen!
Auch keinen Smalltalk mit den Beamten, auf keine
Fragen den Sachverhalt betreffend antworten und auch nicht mit Dritten wie z.B.
Mitgefangenen sprechen.
Was tun:
Der Verhaftete ist in dieser Situation völlig überfordert um klare Gedanken zu fassen. Fehler im Ermittlungsverfahren, wie vorschnelle Aussagen oder übereilt zugestimmte Deals, können kaum
rückgängig zu machende Konsequenzen für ein späteres Verfahren nach sich ziehen, sodass tunlichst anzuraten ist, nach einer Verhaftung sofort einen Anwalt zu kontaktieren und jedem
zu raten bloß keine Aussage zu machen (auch Dritten gegenüber nicht) unschuldig oder nicht! Denn auch dem völlig Unschuldigen kann eine Aussage bei der Polizei das „Genick“ brechen, da die
Polizei nicht selten eine äußerst suggestive Fragetechnik an den Tag legt und das Gesagte nicht wörtlich, sondern nur inhaltlich protokolliert wird. Mit anderen Worten heißt das, dass der
Polizist letztlich das in seinen Computer schreibt oder diktiert, was er meint verstanden zu haben, nicht was der Beschuldigte wörtlich gesagt hat. Daher auch nicht versuchen die Vorwürfe
„ganz schnell zurechtzurücken“ oder „klarzustellen“.